Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte soll die Finanzmärkte und die Finanzstabilität schützen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
16.06.2010 12:38 Uhr
GESETZ FÜR WERTPAPIERGESCHÄFTE

Die Maßnahmen der Bundesregierung gegen Leerverkäufe und Credit Default Swaps

Berlin, 16.06.2010 12:38 Uhr (Finanzredaktion)

Der vom Bundes­ka­bi­nett beschlos­sene Gesetz­ent­wurf zur Vorbeu­gung gegen miss­bräuch­liche Wert­pa­pier-und Deri­va­te­ge­schäfte soll die Finanz­märkte und die Finanz­sta­bi­lität schützen.

Die Bundesregierung verbietet gesetzlich folgende, potenziell krisenverstärkende Transaktionen :

  • ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien,
  • ungedeckte Leerverkäufe in Staatspapieren von Euro-Ländern sowie
  • ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps –CDS) auf Ausfallrisiken von Euro-Ländern, die ohne Absicherungszweck erworben werden.
Das Verbot gilt für Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind.

Zugleich ermächtigt das Gesetz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorübergehende und das Bundesministerium der Finanzen dauerhafte Verbote anzuordnen. Dies betrifft:

  • Derivate, die Leerverkäufe in deutschen Aktien und
  • in Staatspapieren von Euro-Ländern abbilden sowie
  • Währungsderivate auf den Euro, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen.
Finanztransaktionen, wie ungedeckte Leerverkäufe, Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps) oder Derivate können unter bestimmten Konstellationen die Preise anderer Finanzinstrumente treiben und Spekulationen anheizen. Zu befürchten ist, dass daraus systemische Risiken für die gesamten Finanzmärkte und die Finanzstabilität entstehen. Dies kann im Ergebnis die Kernfunktionen der Märkte gefährden.

Für ein Verbot spreche, dass ungedeckte Leerverkäufe in einem starken, nicht beherrschbaren Maße genutzt werden können, um bestimmte Marktentwicklungen zu beeinflussen, so Schäuble. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetz ein zweistufiges Transparenzsystem - also eine Melde- bzw. Veröffentlichungspflicht - für so genannte Netto-Leerverkaufspositionen einführen.

Geplant ist daher eine Meldepflicht bereits kleinerer Netto-Leeverkaufspositionen. So kann die BaFin frühzeitig erkennen, ob große Leerverkaufspositionen entstehen und gefährlichen Entwicklungen gezielt entgegenwirken.

Vorteil auch für Marktteilnehmer: Durch die Pflicht zur Veröffentlichung größerer Positionen werden die Marktteilnehmer wie auch die Emittenten über die Handelsaktivitäten anderer Marktteilnehmer informiert. Sie können somit angemessener reagieren.

Hintergrund
Ungedeckte Leerverkäufe ermöglichen es, in kurzer Zeit eine große Zahl von Wertpapieren zu verkaufen, ohne dass diese zuvor durch ein mit Kosten verbundenes Wertpapierleihgeschäft beschafft werden müssen. Dadurch kann starker Druck auf die Kurse entstehen. Es ist damit auch grundsätzlich möglich, mehr Aktien und Schuldtitel zu verkaufen, als am Markt vorhanden sind. Von dieser Handelsstrategie gehen daher besondere Risiken für die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes aus.

Credit Default Swaps. Der Wert dieser Finanzinstrumente steigt mit der Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls des Schuldners. Derjenige, der Kreditausfallversicherungen (CDS) ohne eigenen Absicherungszweck erwirbt, kann an einem Verfall der Kreditwürdigkeit des Schuldners interessiert sein. Damit sind ungedeckte CDS besonders geeignet, um negative Markttendenzen zu verstärken bis hin zu Marktmanipulation.

(Quelle: Bundesregierung)
(Foto: hhsow;PIXELIO)

 

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