Mit zunehmender Digitalisierung verändern sich auch die Möglichkeiten in der Arbeitswelt. Mögliche Regulierungen hinsichtlich Werk- oder Dienstverträge sollten dies berücksichtigen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
05.02.2016 17:03 Uhr
SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT UND WERKVERTRÄGE

DIHK Statement | Digitale Arbeitswelt und die Regulierung von Werkverträgen

Berlin, 05.02.2016 17:03 Uhr (Gastautor)

Die Digi­ta­li­sie­rung verän­dert die Arbeits­welt. Ein Teil der Beschäf­tigten kann zuneh­mend von überall und zu jeder Zeit arbeiten. Tech­no­lo­gien über­nehmen Routi­ne­tä­tig­keiten, und es entstehen neue Geschäfts­mo­delle. Um diese Chancen der Digi­ta­li­sie­rung nutzen zu können, stellt sich die Frage nach neuen Rahmen­be­din­gungen. Die Bundes­re­gie­rung disku­tiert dies u. a. im Dialog­pro­zess. „Arbeiten 4.0“.

Der Einsatz moderner Digitaltechnologien ermöglicht bei manchen Tätigkeiten orts- und zeitflexibles Arbeiten. Dies schafft neue Möglichkeiten, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Gleichzeitig bieten sich dadurch Chancen für Unternehmen, sich als attraktive Arbeitgeber aufzustellen. Beides dient der Fachkräftesicherung. Starre arbeitszeitrechtliche Regelungen können diesen Flexibilitätspotenzialen dabei im Wege stehen, z. B. mit Blick auf tägliche Höchstarbeits- oder Ruhezeiten. Die Umstellung von einer gesetzlichen Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit wäre daher aus Sicht des DIHK sinnvoll.

Effizienzpotenziale nicht wegregulieren

Die Digitalisierung befördert Arbeitsteilung und erleichtert dadurch den Markteintritt für Start-ups – z. B. im Bereich von Softwarelösungen. Diese Leistungen werden vielfach im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen erbracht. Neue Regulierungen und Bürokratielasten bei Werkverträgen, wie sie die Bundesregierung derzeit plant, sind kontraproduktiv und sollten daher unterbleiben. Schon heute reichen die gesetzlichen Regelungen aus, um Missbrauch zu unterbinden.

Die Digitalisierung ermöglicht zudem neue Beschäftigungsformen und Geschäftsmodelle. Dazu zählt das „Crowdworking“, bei dem Aufträge über Online-Plattformen vergeben werden – derzeit geschieht dies aber in sehr geringem Umfang. Die „Crowdworker“ sind selbstständig. Wie bei anderen Selbstständigen auch sollte es bei ihnen keinen verpflichtenden Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung oder Regulierungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes geben, wie dies zuweilen von Gewerkschaftsseite gefordert wird.

Beschäftigungschancen ergreifen

Die Digitalisierung wird die Beschäftigungsstrukturen verändern. Befürchtungen, dass dadurch unter dem Strich automatisch massiv Jobs verloren gehen, sind aber unbegründet. Im Zuge des technischen Fortschritts fallen zwar manche Tätigkeiten weg, an anderer Stelle aber entstehen neue. Routinetätigkeiten geraten künftig weiter unter Druck, und Wissen veraltet schneller. Problemlösungs-, Kommunikations- und Digitalkompetenzen gewinnen hingegen an Bedeutung. Mehr als jedes zweite Unternehmen rechnet mit steigenden Qualifikationsanforderungen als Folge der Digitalisierung. Hier gilt es für Bildung, Berufsausbildung und Weiterbildung, die Weichen entsprechend früh zu stellen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Fachkräfteengpässe bei IT- und technischen Qualifikationen wichtige Wachstumsimpulse und Zukunftschancen verringern.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärken

Die technische Entwicklung von neuer Hard- und Software vollzieht sich rasant. Viele KMU fühlen sich von den Folgen der Digitalisierung (noch) nicht betroffen oder konnten sich organisatorisch, personell, aber auch finanziell noch nicht darauf einstellen. Aus diesem Grunde ist es nötig, sie für die Digitalisierung zu sensibilisieren, zu informieren und bei der Umsetzung zu unterstützen, statt vorauseilend neue Regulierungen einzuziehen. Hierauf weist der DIHK auch im Dialogprozess mit der Bundesregierung hin.

(Quelle: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.)

 

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