Einkommen: Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf gegen kalter Progression zu
Berlin, 28.03.2012 14:29 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch (28.03.2012) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression zugestimmt.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten dem Entwurf zu, die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Zuvor waren an dem Entwurf kleinere Änderungen technischer Natur vorgenommen worden. Angenommen wurde auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, mit dem die Bundesregierung beauftragt wird, von der nächsten Legislaturperiode an alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression vorzulegen.
Die Unionsfraktion begründete den Gesetzentwurf mit dem Ziel, nicht gewollten heimlichen Steuererhöhungen durch Korrekturen des Tarifs entgegenwirken zu wollen. Kleinere und mittlere Einkommensbezieher würden besonders von der kalten Progression betroffen, und daher würden diese Gruppen durch den Gesetzentwurf die höchsten Entlastungen erhalten.
Die SPD-Fraktion widersprach dem von der Unionsfraktion erweckten Eindruck, es gebe verfassungsrechtliche Gründe für eine Steuerentlastung durch Anhebung des Grundfreibetrages. Dem sei aber nicht so. Es gebe allenfalls Schätzungen zur notwendigen Höhe des aus verfassungsrechtlichen Gründen steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Und den Effekt der kalten Progression habe es in den letzten Jahren nicht gegeben. Steuerliche Entlastungen seien in der Vergangenheit durch das Bürgerentlastungsgesetz erfolgt.
Hintergrund
Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf damit, im System des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs profitiere der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen würden. Es solle jedoch verhindert werden, „dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen“.Daher ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden. Ohne Anpassung des Tarifverlaufs käme es durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten „Stauchung“ des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression, wird erläutert.
(Quelle: Deutscher Bundestag)

Politik Steuern
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