Experten warnen vor Skimming Kartenbetrug beim Geldautomaten
Düsseldorf, 07.01.2011 19:33 Uhr (Finanzredaktion)
Magnetstreiefen bieten weing Schutz. ARAG Experten warnen erneut vor "Skimming“. Das englische Wort bedeutet so viel wie "abschöpfen" oder "abgreifen" und steht für eine gängige Methode des Karten-und Geheimcode-Klaus.
Die Kriminellen bemächtigen sich dabei unbemerkt der Daten auf dem Magnetstreifen der Karte sowie der dazugehörigen Geheimnummer (Pin). Die Schwachstelle - der Magnetstreifen -soll nun zwar für Zahlungen und Abhebungen innerhalb Europas auf den Karten nach und nach deaktiviert werde, erklärte der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGV); bis 2016 bleibt er aber voraussichtlich erhalten.
Besonders Geldautomaten, die frei stehen, an Flughäfen oder Bahnhöfen, können betroffen sein. Die Kriminellen sind oft organisierte, reisende Tätergruppen und haben dort leichtes Spiel. ARAG Experten raten unbedingt zur Nutzung der Geldautomaten in den Bankfilialen.
Haftungsfrage
Ist man den Dieben in die Falle gegangen, stellt sich die Haftungsfrage. Eine allgemeine rechtliche Regelung gibt es hier nicht, es hat schon Urteile zugunsten beider Seiten gegeben. Auf Kulanz dürfen Geprellte allerdings hoffen, wenn sich mehrere Kunden beschweren, die in einem kurzen Zeitraum am selben Automaten Geld abgehoben haben.
Tipps der ARAG Experten
Besitzen Sie mehrere Kontokarten, nutzen Sie unterschiedliche für den Türöffner und den Geldautomaten.
Die PIN niemals am Kartenleser des Türöffners eingeben- kein Geldinstitut verlangt das. Sofort die Polizei informieren!
Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden einfordern.
Mit der Hand oder einem Gegenstand den Blick auf die Tastatur verdecken bei Eingabe der PIN.
Niemals mehrfach die PIN eingeben. Auffälligkeiten sofort der Polizei melden.
Die Kontobewegungen immer verfolgen und beobachten.
Die Sperrzentrale des betreffenden Geldinstituts sofort informieren, wenn ein Verlust, Diebstahl der Karte oder der Verdacht eines erfolgreichen PIN-Klaus besteht. Anzeige bei der Polizei erstatten.
(Quelle: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG)
(Foto: Klicker;PIXELIO)

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