TOP-Hotspot: Im Frankfurter Musterprozess von Kleinaktionären gegen die Deutsche Telekom wollen die Klägeranwälte nun die Umstände des dritten Börsengangs im Juni 2000 in den Vordergund stellen. Strittig ist die Übernahme des Haftungsrisikos durch die Telekom. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
04.05.2008 10:52 Uhr
BÖRSE UND AKTIEN

Update-Telekom-Prozess: Börsengang wird nun zum Streitpunkt

Bonn/Frankfurt, 04.05.2008 10:52 Uhr (redaktion)

TOP-Hotspot: Im Frank­furter Muster­pro­zess von Klein­ak­tio­nären gegen die Deut­sche Telekom wollen die Kläger­an­wälte nun die Umstände des dritten Börsen­gangs im Juni 2000 in den Vorder­gund stellen. Strittig ist die Über­nahme des Haftungs­ri­sikos durch die Telekom.

04.05.2008
Ein Sprecher der Kanzlei Tilp bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht des Magazins "Focus". Nach Auffassung der Kläger hätte im Börsenprospekt auf die erheblichen Haftungsrisiken hingewiesen werden müssen, welche die Telekom ohne Gegenleistung für ihren Großaktionär Bundesrepublik übernommen habe.

Der Erlös von gut 13 Milliarden Euro beim Verkauf des Aktienpaketes aus dem Bestand der staatseigenen KfW-Bank war dem Bund zugeflossen. Der Börsengang war aber von der Telekom organisiert worden, die damit auch das Haftungsrisiko tragen sollte. In dieser Sache gibt es eine schwebende gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Telekom und Bund. Mit einer Entscheidung des OLG Köln wird erst zum Jahresende gerechnet.

Das Frankfurter Gericht hat sich in dem Prozess bislang ausschließlich mit Fragen rund um den milliardenschweren Erwerb des US-Mobilfunkers VoiceStream wenige Wochen nach dem Börsengang beschäftigt. Zahlreiche Telekom-Manager haben als Zeugen bestritten, dass die Übernahme schon früher geplant und beim Börsengang verschwiegen worden sei. In dem Verfahren verlangen rund 16 000 Kläger zusammen rund 80 Millionen Euro Schadenersatz für erlittene Kursverluste. (hr)

15.04.2008
Die endgültige Entscheidung über die Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream ist nach Angaben des früheren Telekom-Aufsichtsratschefs erst nach dem dritten Börsengang des Telekomriesen gefallen. Wie zuvor der damalige Vorstandschef Ron Sommer wies am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt auch der damals amtierende Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus Vorwürfe von Anlegern zurück, die Telekom habe zu spät über den Kauf von Voicestream informiert. Er räumte jedoch ein, dass es bereits früher ein unverbindliches Angebot an Voicestream gegeben habe, um die Chancen gegenüber Wettbewerbern zu erhöhen.

Die milliardenschwere Akquisition ist einer der wichtigsten Streitpunkte in einem Mammutprozess, mit dem 16.000 T-Aktionäre Schadensersatz für erlittene Kursverluste erstreiten wollen. Sie werfen der Telekom vor, die Akquisition im Börsenprospekt verschwiegen zu haben, obwohl die Entscheidung zum Zeitpunkt der dritten Aktienplatzierung am 19. Juni 2000 bereits gefallen war. Winkhaus sagte hingegen, die Entscheidung sei im Aufsichtsrat erst am 23. Juli getroffen worden. Dort sei noch einmal intensiv diskutiert worden, etwa über den Preis, Genehmigungsverfahren oder die Verteilung der Management-Posten.

Sommer hatte am Montag erklärt, die Entscheidung für intensive Gespräche mit Voicestream sei erst gefallen, als Mitte Juli Verhandlungen mit dem US-Unternehmen Qwest gescheitert ware. Auch er hatte vorherige Gespräche eingeräumt. Die Anwälte der Kläger bezweifeln jedoch, dass die Telekom den Vertrag mit Voicestream innerhalb einer Woche verhandelt und abgeschlossen habe. Sie wollen daher weitere Zeugen laden lassen, darunter den damaligen Voicestream-Chef John Stanton.

Klägeranwälte konnten bisher nicht punkten
Die Kläger konnten in dem Verfahren bisher nicht punkten. Zu Beginn des Musterverfahrens schon hatten sie einen Rückschlag hinnehmen müssen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Christian Dittrich war die Immobilienbewertung der Telekom nicht zu beanstanden. Anfang 2001 hatte die Telekom den Wert ihrer Grundstücke und Gebäude rückwirkend für 2000 um zwei Milliarden Euro nach unten korrigiert.

Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger vertritt, versucht nun, der Telekom nicht mehr nur Fehler im Börsenprospekt nachzuweisen, sondern auch Kapitalanlagebetrug. Die Kanzlei habe durchgesetzt, dass sie Einblick in die Akten der Staatsanwaltschaft Bonn erhält. Tilp will die Telekom mit einem Antrag auch zwingen, ihre Unterlagen für einen Anlegerprozess in den USA auch in Deutschland vorzulegen. Dort hatte sich die Telekom mit den Klägern verglichen.

14.04.2008
Im Schadenersatzprozess Tausender Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom hat Ex-Konzernchef Ron Sommer am Montag die Vorwürfe der Kläger zurückgewiesen.
Der einstige Börsenstar bestritt, über den Milliardenzukauf des US-Unternehmens VoiceStream zu spät informiert zu haben. Der Zukauf, mit dem die Telekom auf ihrem heutigen Wachstumsmarkt Fuß fasste, ist einer der Hauptstreitpunkte in dem Mammutverfahren. Sommer ist der erste Zeuge, der im Prozess Rede und Antwort steht.

Der promovierte Mathematiker, der den Verhandlungssaal des Frankfurter Oberlandesgerichts unter Polizeischutz und großem Medieninteresse betrat, beantwortete die Fragen der Richter und Klägeranwälte gefasst. Das ein oder andere Mal versah der mit dunklem Maßanzug, rot-silberner Krawatte und passendem Einstecktuch bekleidete 58jährige seine Antworten mit dem Hinweis: "Ich bin kein lebender Kalender".

Die insgesamt rund 16.000 klagenden Anleger verlangen Schadensersatz für erlittene Kursverluste der T-Aktie. Die Telekom hätte in ihrem Börsenprospekt für den dritten Aktienverkauf über die geplante Übernahme informieren müssen, behaupten die Kläger. Sie zogen es aber überwiegend vor, den Prozess über die Medien zu verfolgen. Die Zuschauerreihen im Saal blieben überraschend weitgehend leer. Das Gericht hatte die Verhandlung wegen des ursprünglich erwarteten großen Publikumsinteresses in einen größeren Raum im Frankfurter Stadtteil Bornheim ausgelagert.

Sommer, der in seiner Zeit als Telekom-Chef zuerst wie ein Popstar umjubelt und später als Kapitalvernichter beschimpft worden war, räumte ein, schon vor der Aktienplatzierung mit Voicestream gesprochen zu haben. Vor dem dritten Börsengang sei es aber zu keinem konkreten Ergebnis bei den Zukaufplänen gekommen. Er persönlich habe nur ein Gespräch geführt, ein Zusammengehen sei zu dem Zeitpunkt eher unwahrscheinlich gewesen. Erst Mitte Juli 2000 sei die Entscheidung gefallen, intensive Gespräche zu führen, die danach begonnen und zu dem bekannten Ergebnis geführt hätten.

Die Telekom habe frühzeitig beschlossen, sich vom deutschen Markt unabhängiger zu machen und verschiedene Optionen geprüft. Mit dem Kauf von VoiceStream und Powertel habe der Konzern seine Position gegenüber Hauptwettbewerber Vodafone stärken und den europäischen Mobilfunkstandard GSM in den USA etablieren wollen.

Schließlich hatte die Telekom für Voicestream unter Regie von Sommer annähernd 40 Milliarden Euro auf den Tisch gelegt. Die Ankündigung im Juli 2000 erfolgte gut einen Monat nach der Platzierung der Telekom-Papiere zu je 66,50 Euro. Heute notiert die Aktie noch bei elf Euro.

Die T-Aktie, für die Sommer die Werbetrommel als "sichere Anlage" gerührt hatte, hat seit den Boomzeiten Anfang 2000 erheblich an Wert verloren. Im Frühjahr 2001 kürzte die Telekom in Folge korrigierter Immobilienwerte ihren Gewinn im Jahresabschluss 2000 um 1,5 Milliarden Euro. Mit der Übernahme von Voicestream letztlich dann im Sommer 2001 stieg die Verschuldung des Konzerns auf den Rekordstand von 71 Milliarden Euro. Es folgt die Absage des Börsengangs der Tochter T-Mobile wegen des schwachen Umfelds. Am 26. Juni 2002 erreichten die Papiere schließlich ihren Tiefpunkt bei einem Kurs von 8,14 Euro - im Vergleich zum Höchststand ein Minus von 92 Prozent. Am 16. Juli 2002 kündigte Sommer im Streit mit dem Aufsichtsrat seinen Rücktritt an. Heute ist er Berater unter anderem für den Finanzinvestor Blackstone, der mit 4,5 Prozent an der Telekom beteiligt ist. (reuters)

08.04.2008
Im Anlegerprozess gegen die Deutsche Telekom hat sich das Gericht in einem wichtigen Streitpunkt auf die Seite des Bonner Konzerns geschlagen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Christian Dittrich war die Immobilienbewertung der Telekom nicht zu beanstanden. Die Bewertung der Konzerngebäude im Prospekt für den dritten Börsengang im Jahr 2000 ist einer der Hauptstreitpunkte in dem Mammutprozess, der Klagen von rund 16.000 T-Aktionären behandelt. Die Kläger verlangen Schadensersatz für ihre Kursverluste, da die Telekom-Aktie seit Jahren unter ihrem Ausgabekurs notiert.

Die Anleger werfen der Telekom vor, den Immobilienwert zu hoch angegeben zu haben. Die Grundstücke und Gebäude seien bewusst nicht einzeln bewertet worden. Anfang 2001 hatte der Bonner Konzern deren Wert rückwirkend für das vierte Quartal 2000 um zwei Milliarden Euro nach unten korrigiert und erläutert, dies schmälere den Gewinn im Jahr 2000 um 1,5 Milliarden Euro. Hintergrund war eine Einzelbewertung der allein 12.000 Grundstücke und 33.000 Gebäude. Zuvor waren die Immobilien noch mit 17,2 Milliarden Euro bilanziert worden.

Pauschalbewertung war rechtens
Die Telekom durfte Grundstücke und Gebäude pauschal bewerten (Clusterverfahren) und musste nicht auf eine Einzelbewertung zurückgreifen, erläuterte Richter Dittrich am Dienstag die vorläufige Einschätzung des Frankfurter Oberlandesgerichts. Allerdings hätte die Telekom darauf in ihrem Börsenprospekt hinweisen müssen, schränkte er ein.

Der Richter erläuterte, die Abschreibung auf die Immobilien um brutto zwölf Prozent liege in einer Spanne, die auch bei einer Einzelbewertung hätte eintreten können. Damit sei sie nicht gravierend und es liege kein wesentlicher Prospektfehler vor.

Das OLG führt die Verhandlung als Musterverfahren, um es zu vereinfachen. In dem Musterverfahren wird lediglich ein Beschluss für einen Kläger gefällt, der dann für alle anderen Gültigkeit hat. Aber dennoch ist die Fülle der Vorwürfe groß, das OLG muss sich mit 33 Hauptstreitpunkten befassen. Gemeinsam mit den Anwälten beider Seiten versuchte Dittrich deshalb am zweiten Prozesstag erneut, die Zahl der Anklagepunkte zu straffen, um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Zunächst sind bis Ende Mai 17 Verhandlungstage angesetzt.

Bei der Zeugenvernehmung ab Montag soll zunächst die Übernahme des US-Unternehmens VoiceStream im Mittelpunkt stehen, die die Telekom während der Zeichnungsfrist der Aktien verheimlicht haben soll. Letztlich kostete der Kauf - mit dem die Telekom sich an den US-Markt wagte - mehr als 30 Milliarden Euro und führte zu hohen Abschreibungen. Rede und Antwort stehen sollen unter anderem die ehemaligen Telekom-Chefs Ron Sommer und Kai-Uwe Ricke sowie Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick.

07.04.2008
In einem Mammut-Prozess verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt ab heute über Schadenersatzansprüche für 16.000 Telekom-Aktionäre. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Anleger-Prospekt zum dritten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 2000, der nach Ansicht der Kläger nicht ausreichend über das Vermögen und die Investitionspläne des Konzerns informiert hat. So sei der Wert der Telekom-Immobilien als viel zu hoch dargestellt worden. Die Telekom weist sämtliche Klagepunkte von sich. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) schätzt die Erfolgschancen der Kläger gering ein.

"Es wird sehr schwierig sein, der Telekom nachzuweisen, dass sie tatsächlich die Aktionäre falsch oder ungenügend informiert hat", sagte SdK-Sprecher Lothar Gries dem Hörfunksender "MDR Info". Er warf der Telekom vor, den Anlegern vorgegaukelt zu haben, dass es sich um eine Volksaktie handele. "Man hatte den Anschein erweckt, es handele sich um eine sichere Anlage. Aber eine Aktie ist nun leider mal keine sichere Anlage", sagte Gries.

Klägern aus den USA hatte die Telekom 2005 einen Vergleich angeboten. Aus Sicht der SdK wäre das auch in Deutschland eine Lösung. "Dann kämen die Anleger auch ziemlich zügig zu einer Entschädigung", ergänzte Gries. Da hier aber keine Milliarden-Strafen drohten, bevorzuge die Telekom den Gerichtsprozess. "Für die Telekom ist es günstiger und billiger, jahrelang zu prozessieren, als jetzt zu sagen, wir zahlen den Anlegern pauschal hundert Millionen Euro Abfindung", sagte Gries. (AFP)

Aktionärsstruktur
Das Grundkapital der Deutschen Telekom AG beträgt 11.164.979.182,08 €. Es ist eingeteilt in 4.361.319.993 Stück Namensaktien (Stand 1. Februar 2008).


 

Weiterführender Link: www.t-aktie.de


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