Seit einiger Zeit bieten Unternehmen vermehrt Kreditkarten so genannte Co-Branding-Karten an. Diese sollen den Verbrauchern bestimmte Vorteile z.B. zusätzlichen Käuferschutz, Prämien oder Exklusivangebote bieten. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
11.04.2011 11:27 Uhr
CO-BRANDING-KARTEN

Finanztipp: Was bringen unternehmensbezogene Kreditkarten

Düsseldorf, 11.04.2011 11:27 Uhr (Finanzredaktion)

Seit einiger Zeit bieten Unter­nehmen vermehrt Kredit­karten so genannte Co-Bran­ding-Karten an. Diese sollen den Verbrau­chern bestimmte Vorteile z.B. zusätz­li­chen Käufer­schutz, Prämien oder Exklu­siv­an­ge­bote bieten.

Mit den Co-Branding-Karten wollen die Unternehmen die Bindung zu ihren Kunden verstärken, um so den Umsatz zu steigern. Da aber nur eine Bank Kreditkarten herausgeben kann, verdient diese durch die anfallenden Gebühren und Umsätze bei diesem Kreditkartenmodell mit. Der Verbraucher soll dafür den Vorteil einer flexiblen Rückzahlung erhalten. Das bedeutet im Klartext, dass die Rückzahlung der Kaufsumme oder des permanent gewährten Kreditrahmens in Raten zurückgezahlt wird. Dabei fallen feste Monatsraten oder auch prozentual festgelegte Beiträge an (Revolving-System). Die Banken verlangen dafür teilweise bis zu 14 Prozent Zinsen, also vergleichbar mit einem Dispositionskredit. Diese Rückzahlungsmethode unterscheidet sich stark von den bisher gängigen Kreditkartenmodellen, bei denen der fällige Betrag ohne Zinsen zum Abrechnungsende vom Konto gebucht wird (Charge-Card). Außerdem fallen laut ARAG Experten bei den unternehmensbezogenen Kreditkarten oft besonders hohe Gebühren für Bargeldabhebungen am Automaten an.

Dafür locken die Unternehmen mit zusätzlichen Vorteilen, beispielsweise Tankrabatten, Flugmeilen, exklusiven Angeboten nur für Kunden der unternehmensbezogenen Kreditkarten oder Versicherungen. Für einen Vielflieger mag sich das im Einzelfall lohnen, viele Zusatzleistungen decken jedoch am Ende nicht die Gebühren für die Kreditkarte. Die angebotenen Versicherungen sind nicht unbedingt immer erforderlich, manche gibt es nur mit hohem Selbstbehalt und einige greifen nur, wenn die versicherungsbezogene Leistung tatsächlich auch mit der besagten Kreditkarte bezahlt wurde.

Praxistipp
Wenn Sie sich für eine neue Kreditkarte entscheiden, vergleichen Sie Gebühren, Zinssätze und Rückzahlungsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Preislisten. Prüfen Sie genau, ob die angebotenen Versicherungen nicht schon durch eine bereits von Ihnen abgeschlossene Police abgedeckt ist. In manchen Fällen ist eine Kreditkarte mit geringer Jahresgebühr günstiger als eine kostenlose unternehmensbezogene Kreditkarte.

(Quelle: ARAG AG)
(Foto: Hanseaticbank)

 

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1 Kommentar »
 
18.04.11 09:49 Uhr
Fan
Die Infos kann ich gut brauchen!
Danke für den Tipp, das mache ich auch immer, ich meine die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und die Preisliste überprüfen und andere Vor- und Nachteile. Ich find's gut, dass es solche Seiten wie diese im Internet gibt. Man kann viele Infos über Kreditkarten bekommen. Ich hab mich zwar vor kurzem für eine Prepaid Kreditkarte entschieden, die Mastercard Lizenz hat (Yuna Card), aber es ist sicher nicht schlecht, die anderen Möglichkeiten zu kennen. Danke für den Beitrag!


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