Das im Juli 2014 in Kraft getretene Rentenpaket wird die zukünftigen Generationen stark belasten. Mütterrente und die Rente mit 63 müssen schließlich finanziert werden. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
09.10.2014 12:28 Uhr
RENTE IM ALTER

Fondsverband BVI: Rentenpaket und Mütterrente reduziert Rentenanspruch

Düsseldorf, 09.10.2014 12:28 Uhr (Frank Schulz)

Der Bundes­ver­band Invest­ment und Asset Mana­ge­ment e.V. (BVI) rechnet durch die zusätz­li­chen Leis­tungen wie die Rente mit 63 eine erheb­liche Lücke im künf­tigen Renten­an­spruch. Viel­leicht nicht ganz unei­gen­nützig aber die Studiener­geb­nisse enthalten durchaus inter­essante Erkennt­nisse.

Informationen zum Autor:
Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.

TNS Infratest hat im Auftrag des BVI 1.007 Telefoninterviews bei der Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren durchgeführt. Der BVI ist Interessenvertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaften gegenüber der Politik. Die Mitglieder verwalten über 2,2 Billionen Euro beispielsweise in Publikumsfonds oder Spezialfonds und betreuen nach eigenen Angaben direkt oder indirekt das Vermögen von rund 50 Millionen Menschen in rund 21 Millionen Haushalten.

Finanzierung des Rentenpakets

Das Rentenpaket der neuen Bundesregierung wurde am 01. Juli dieses Jahres gültig. Es beinhaltet im Kern vier zusätzliche Leistungen: die Rente ab 63, die Mütterrente, eine Erwerbsminderungsrente und zusätzliches Geld für Reha-Leistungen.

Der BVI rechnet vor: Die "Rente mit 63“ finanzieren die Beitragszahler, also die jetzigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch die Rentner zahlen indirekt mit; ihre Netto-Standardrente sinkt laut der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2030 durch das Rentenpaket um 1,6 Prozent. Die Mütterrente wird aus der Reserve der Rentenkasse von derzeit 31 Milliarden Euro gezahlt. 2017 wird die Reserve voraussichtlich erschöpft sein und die Mütterrente wird dann aus Steuermitteln beglichen. Dem Arbeitsministerium zufolge wird der Rentenbeitragssatz entsprechend ab dem Jahr 2019 auf 19,7 Prozent und 2025 auf 20,8 Prozent steigen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet aufgrund des Rentenpakets künftig außerdem mit einem niedrigeren Rentenniveau.

Auf insgesamt 160 Milliarden Euro summieren sich die Mehrausgaben laut Hochrechnungen von Sachverständigen bis zum Jahr 2030 – das ist eines der bislang teuersten Vorhaben der Wahlperiode. "Eine solche Zusatzbelastung kann selbst bei steigenden Steuereinnahmen lediglich über höhere Rentenbeiträge und sinkende Renten im Alter ausgeglichen werden“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Falsche Einschätzungen zum Rentenanspruch


 

Laut Umfrage in der Studie rechnen 63 Prozent der Befragten entweder mit keinen Folgen für ihre spätere Rente oder sogar mit einer höheren Auszahlung im Alter.


 

82 Prozent planen, ihre Sparanstrengungen entweder gar nicht zu ändern oder sogar zu reduzieren. Lediglich 16 Prozent wollen mehr sparen. Das könnte aber in der Tat ein fatales Ruhekissen sein.

Der BVI fordert eine stärkere staatliche Unterstützung der Bürger beim Aufbau von privatem Altersvermögen. Wie gesagt, nicht ganz uneigennützig da die Mitglieder im BVI entsprechende Finanzprodukte anbieten. Knapp 70 Prozent der befragten Bürger schätzten ihre Rentenlücke auf mindestens 250 Euro pro Monat. Dreiviertel sorgen deswegen auch schon mit eigenen Ersparnissen vor (77 Prozent), rund ein Drittel setzt im Alter auf die Unterstützung von Familienangehörigen (33 Prozent) und ebenso viele auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. 13 Prozent hoffen auf eine Erbschaft.

Außer Frage steht, dass die gesetzliche Rente bei den zukünftigen Generationen nicht reichen wird. Auf jeden Fall ist eine private und/oder betriebliche Altersvorsorge dringend nötig.

TIPP: Lassen Sie sich von der gesetzlichen Rentenversicherung ihre persönliche Situation berechnen und erklären. Der "Zwischendurch" Rentenbescheid hat wenig mit dem tatsächlichen Rentenanspruch zu tun.

 
Haben Sie Anspruch auf die Rente mit 63? Hier geht es zum Rechner (externer Link).

(Quelle: BVI / Bundesminister für Arbeit und Soziales)

 

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