Viele private Haushalte werden 2011 mit höheren Sozialbeiträgen und neuen steuerlichen Belastungen konfrontiert. Änderungen gibt es auch bei der Bargeldverfügung am Geldautomaten und bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
30.12.2010 10:48 Uhr
HÖHERE BELASTUNGEN IN 2011

Private Haushalte müssen 2011 mit höheren finanziellen Belastungen rechnen

Berlin, 30.12.2010 10:48 Uhr (Finanzredaktion)

Viele private Haus­halte werden 2011 mit höheren Sozi­al­bei­trägen und neuen steu­er­li­chen Belas­tungen konfron­tiert. Ände­rungen gibt es auch bei der Bargeld­ver­fü­gung am Geld­au­to­maten und bei der gesetz­li­chen Einla­gen­si­che­rung.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem kommenden Jahr auf 15,5 Prozent steigen. Versicherte müssen 8,2 Prozent zahlen, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Darüber hinaus wird der Arbeitgeberanteil auf diesem Niveau festgeschrieben. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass sich steigende Ausgaben im Gesundheitssystem nicht mehr zwangsläufig in steigenden Lohnnebenkosten niederschlagen. Zudem haben einige gesetzliche Krankenkassen für 2011 höhere Zusatzbeiträge angekündigt.

2011 wird es zu Kürzungen beim Elterngeld kommen. Dies betrifft junge Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro. Der Prozentsatz sinkt von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.200 Euro überschreitet, maximal auf bis zu 65 Prozent. Hartz-IV-Empfängern wird das Elterngeld derweil auf das Arbeitslosengeld II vollständig angerechnet. Personen mit besonders hohem Einkommen wird das Elterngeld komplett gestrichen.

Im neuen Jahr steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 auf 3,0 Prozentpunkte.

Im kommenden Jahr wird es zu einer Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger kommen. Dadurch soll Arbeit gegenüber Transferleistungen attraktiver gemacht werden. Diese Neuregelung tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft. So dürfen Leistungsempfänger, die ein Erwerbseinkommen zwischen 800 und 1.000 Euro beziehen, künftig 20 anstatt wie zuvor 10 Prozent behalten. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen unter 800 Euro soll unverändert bleiben.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das der Gesetzgeber kurz vor Jahresende umgesetzt hat, kann für ein häusliches Arbeitszimmer rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 wieder ein Betrag bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte auf Papier ist für das Kalenderjahr 2010 das letzte Mal erfolgt. Für das kommende Jahr fällt sie ganz weg, denn die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch für 2011 weiter. Nach dem Übergangsjahr 2011 soll dann ab Januar 2012 die bisherige Form durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt werden. Eine grundlegende Änderung ergibt sich aber schon ab 2011 für Arbeitnehmer. Ab dem neuen Jahr ist für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte die Finanzverwaltung – in der Regel das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers – zuständig und nicht mehr die Meldebehörden. Anträge auf Steuerklassenwechsel oder Änderungen bei den Kinderfreibeträgen werden zum Beispiel dann vom Finanzamt bearbeitet.

Erhöhung der Einlagensicherung bei Banken ab 2011 Ab dem 31. Dezember 2010 sind Bankeinlagen gesetzlich bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert. Bisher war die Einlagensicherung auf 50.000 Euro limitiert. Kunden von Genossenschaftsbanken genießen nach wie vor ein deutlich höheres Schutzniveau. Bei diesen Banken sind alle Einlagen aufgrund des seit über sieben Jahrzehnten praktizierten Institutsschutzes unbegrenzt geschützt.

(Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)
(Foto: Andreas Morlok;PIXELIO)

 

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