Was müssen Unternehmen bezüglich Flüchtlinge zur Integration in Beruf und Ausbildung wissen? Der DIHK hat einen Leitfaden veröffentlicht. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
11.01.2016 11:21 Uhr
FLÜCHTLINGE IN DER WIRTSCHAFT

Ratgeber | Integration von Flüchtlingen in Beschäftigung und Ausbildung

Berlin, 11.01.2016 11:21 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Von Aufent­halts­status bis Vorrang­prü­fung: Unter­nehmen, die Asyl­su­chende ausbilden oder beschäf­tigen möchten, haben viele Fragen. Die wich­tigsten beant­wortet der Deut­sche Indus­trie-und Handels­kam­mertag (DIHK) in einem neuen Leit­faden.

Wie läuft das deutsche Asylverfahren ab? Dürfen Flüchtlinge, deren Antrag abgelehnt wurde, eine Ausbildung aufnehmen beziehungsweise abschließen? Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bewertet und in Deutschland anerkannt werden? Erhalten Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt? Wie ist die Sozialversicherung geregelt?

In acht Kapiteln beleuchtet die DIHK-Veröffentlichung "Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung" die Themen Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer, Beschäftigung, Ausbildung, Praktikum, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Sprachförderung, Integration vor Ort sowie Unterstützung der IHK-Organisation.

Neben grundlegenden rechtlichen Informationen finden die Leser in dem Leitfaden praktische Tipps, Übersichtsgrafiken, weiterführende Infos und Ansprechpartner. Wichtige Begriffsdefinitionen sind ebenso enthalten wie die wesentlichen Rechtsgrundlagen, die für die Erstellung des Leitfadens herangezogen wurden.

(Quelle: DIHK Berlin)

 

Weiterführender Link: DIHK Leitfaden Flüchtlinge in der Beschäftigung


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