Steuern: Streit um die Erbschaftssteuer - wie hoch sind die Freibeträge?
Düsseldorf/Bonn, 04.09.2014 11:37 Uhr (Frank Schulz)
Dem Staat sind im Jahr 2013 über 4 Milliarden Euro an Erbschaftssteuer zugeflossen. Die Deutschen sind eine Erbe-Gesellschaft. Immerhin liegen 12 Billionen Euro Privatvermögen auf der hohen Kante. Doch wieviel bekommt der Fiskus von den Erben?
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Die Postbank AG hat analysiert, das in den Jahren von 1993 bis 2013 das Gesamtvermögen der privaten Haushalte um gut 100 Prozent auf über 12 Billionen Euro angewachsen ist.
Das Volumen der gezahlten Erbschafts- und Schenkungssteuern vergrößerte sich allerdings im gleichen Zeitraum um fast 200 Prozent. Lagen die Einnahmen des Staates 1993 hier noch bei 1,56 Milliarden Euro, so waren es 2013 mit 4,63 Milliarden Euro bereits dreimal so viel.
Das ist im Verhältnis nicht viel Geld, das sich der Staat abholt. Nach Postbank Angaben zählt ein Grund: Es fallen nämlich nicht für jede Erbschaft oder Schenkung Steuern an. Oft kann der Fiskus die Erben nämlich erst gar nicht zur Kasse bitten, weil Freibeträge ausgeschöpft werden.
Die gesetzliche Grundlage
Die ARAG hat dazu einige Eckdaten veröffentlicht. Wer als Erbe wie viel Erbschaftssteuer bezahlen muss, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und von der Höhe des ererbten Vermögens ab. Grundsätzlich gilt: Je näher Sie verwandt sind, desto höher ist Ihr Erbschaftssteuer-Freibetrag. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder erhalten zusätzlich zum Freibetrag in der Erbschaftssteuer noch einen Versorgungsfreibetrag.
Wann wird Erbschaftssteuer fällig?
Der Stichtag für die Erbschaftssteuerschuld ist der Todestag des Erblassers. So gilt beispielsweise bei vererbten Aktien der Wert des Kurses am Todestag.
(Quellen: Postbank AG / ARAG SE)

Finanzen Steuern
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