Nicht erst durch den aktuellen Hoeneß-Prozess ist die Steuerhinterziehung ein großes Thema. Alleine in Nordrhein Westfalen stieg die Anzahl der Selbstanzeigen auf das Vierfache an. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
10.03.2014 14:40 Uhr
STEUERSTRAFRECHT BEI STEUERHINTERZIEHUNG

Steuerstrafrecht: Die einwandfreie Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Düsseldorf, 10.03.2014 14:40 Uhr (Frank Schulz)

Nicht erst der aktu­elle Hoeneß-Straf­pro­zess lässt die Befürch­tung einer Verur­tei­lung mit Gefäng­niss­trafe bei Steu­er­hin­ter­zie­hung steigen. In NRW hat es im Januar und Februar viermal mehr Selb­st­an­zeigen gegeben. Der NRW-Finanz­mi­nister spricht von einem nicht vermu­tenden Ausmaß an Steu­er­hin­ter­zie­hung.

Informationen zum Autor:
Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.

Was für Wellen der Kauf von Steuer-CDs des Nordrhein Westfälischen Finanzministeriums ausgelöst hat, kommt erst jetzt so richtig in Form von Monsterwellen an die Steueroasen. Nach neusten Auswertungen stieg in den ersten beiden Monaten dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Selbstanzeigen auf einen Rekordwert.

Gut 956 Personen haben sich demnach wegen Steuerhinterziehung mit Bezug zur Schweiz selbst angezeigt. Im Vorjahresmonat waren es 214. Damit liegt die Gesamtzahl der Eingaben seit Beginn des Jahres 2010 bei insgesamt 13.754. In den ersten beiden Monaten des Jahres gab es in NRW 1.739 Selbstanzeigen – viereinhalb mal so viel, wie in den ersten beiden Monaten des Vorjahres.

"Die aktuellen Zahlen lassen auf ein in dieser Größenordnung nicht vermutetes Ausmaß an Steuerbetrug in der Mitte der Gesellschaft schließen, das noch lange nicht ausgeleuchtet ist. Mittlerweile versteht aber offenbar eine wachsende Zahl von Steuerhinterziehern, dass die Steuerbehörden nicht länger bereit sind hinzunehmen, wenn sich eine selbstgerechte Gruppe von Tätern zu Lasten der Ehrlichen an der angemessenen Mitfinanzierung öffentlicher Aufgaben vorbei zu mogeln versucht..."

Eines zeigen die enormen Zuwächse zudem: Das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz setzt der Angst vor Entdeckung noch einen Deckel auf. Und vor allem Personen in Nordrhein Westfalen mit seiner Finanzbehörde in Düsseldorf sind durch den CD-Ankauf am meisten auffällig.

Angst als treibende Kraft für die Selbstanzeige

GRAFIK STATISTA Straffreiheit

Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Umfrage zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige. Die Mehrheit der befragten Personen kann der Straffreiheit durch Selbstanzeige nichts abgewinnen.

Einen gewissen Ungerechtigkeitssinn in der Bevölkerung erklärt auch unser Einkommenssteuergesetz: Bereits mit einem Monatseinkommen von 5.000 Euro zahlt ein Alleinstehender einen Steuersatz von über 40 Prozent. Mit Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag liegt die Belastung jedes zusätzlich verdienten Euros in dieser Gehaltsklasse bei fast 50 Prozent (Quelle: iwkoeln.de).

Nach aktueller Gesetzeslage können Bürger, die Steuern hinterzogen haben, straffrei bleiben, wenn sie sich selbst bei den Behörden anzeigen und ihr Vermögen nachträglich mit entsprechenden Aufschlägen versteuern.

Im Übrigen: Die Furcht vor der Entdeckung ist laut Minister Norbert Walter-Borjans das wichtigste Motiv für eine Selbstanzeige.

Nur wie mache ich eine Selbstanzeige und an wen kann ich mich vertrauensvoll wenden? Eine Infografik zum Thema "Wie erstatte ich eine Selbstanzeige" zeigt den grundsätzlichen Weg der strafbefreienden Selbstanzeige.

Nach Änderung der Vorschrift des § 371 Abgabenordnung (AO) muss u.a. "alles" bei einer Selbstanzeige aufgedeckt werden. So geht der Schuss nach hinten los, wenn zwar das Konto in der Schweiz angegeben wird, ein anderes, für die Steuerhinterziehung relevantes Konto aber nicht deklariert wird!

Somit ist die Gefahr einer unvollständigen Selbstanzeige nicht zu unterschätzen. Dann kommen eventuell noch weitere Stolpersteine hinzu. Eine verspätete oder unkorrekte Abgabe kann ebenso als nicht strafbefreiend gewertet werden. Weitere Informationen zum Thema Selbstanzeige können helfen, das Ziel einer "Rückkehr" zur Steuerehrlichkeit zu unterstützen.

Bild des Euro mit der EU-Fahne

Zudem werden immer mehr Gesetze und Regelwerke für national relevante Themen in der EU festgelegt. Auch hier wird es in Zukunft noch mehr Druck auf alle EU-Mitgliedstaaten geben, deren individuelle Auswirkungen für deutsche Steuerthemen noch nicht ersichtlich sind.


(Quellen: Statista / NRW Finanzministerium / iwKöln)
(Bilder: Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Foto: Monika Nonnenmacher). Eingangsportal des Düsseldorfer Finanzministerium (Jochen Tack / Finanzministerium NRW))

 

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