Steuerstrafrecht: Die einwandfreie Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Düsseldorf, 10.03.2014 14:40 Uhr (Frank Schulz)
Nicht erst der aktuelle Hoeneß-Strafprozess lässt die Befürchtung einer Verurteilung mit Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung steigen. In NRW hat es im Januar und Februar viermal mehr Selbstanzeigen gegeben. Der NRW-Finanzminister spricht von einem nicht vermutenden Ausmaß an Steuerhinterziehung.
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Was für Wellen der Kauf von Steuer-CDs des Nordrhein Westfälischen Finanzministeriums ausgelöst hat, kommt erst jetzt so richtig in Form von Monsterwellen an die Steueroasen. Nach neusten Auswertungen stieg in den ersten beiden Monaten dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Selbstanzeigen auf einen Rekordwert.
Gut 956 Personen haben sich demnach wegen Steuerhinterziehung mit Bezug zur Schweiz selbst angezeigt. Im Vorjahresmonat waren es 214. Damit liegt die Gesamtzahl der Eingaben seit Beginn des Jahres 2010 bei insgesamt 13.754. In den ersten beiden Monaten des Jahres gab es in NRW 1.739 Selbstanzeigen – viereinhalb mal so viel, wie in den ersten beiden Monaten des Vorjahres.
Norbert Walter-Borjans
Eines zeigen die enormen Zuwächse zudem: Das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz setzt der Angst vor Entdeckung noch einen Deckel auf. Und vor allem Personen in Nordrhein Westfalen mit seiner Finanzbehörde in Düsseldorf sind durch den CD-Ankauf am meisten auffällig.
Angst als treibende Kraft für die Selbstanzeige
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Umfrage zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung durch Selbstanzeige. Die Mehrheit der befragten Personen kann der Straffreiheit durch Selbstanzeige nichts abgewinnen.
Einen gewissen Ungerechtigkeitssinn in der Bevölkerung erklärt auch unser Einkommenssteuergesetz: Bereits mit einem Monatseinkommen von 5.000 Euro zahlt ein Alleinstehender einen Steuersatz von über 40 Prozent. Mit Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag liegt die Belastung jedes zusätzlich verdienten Euros in dieser Gehaltsklasse bei fast 50 Prozent (Quelle: iwkoeln.de).
Nach aktueller Gesetzeslage können Bürger, die Steuern hinterzogen haben, straffrei bleiben, wenn sie sich selbst bei den Behörden anzeigen und ihr Vermögen nachträglich mit entsprechenden Aufschlägen versteuern.
Im Übrigen: Die Furcht vor der Entdeckung ist laut Minister Norbert Walter-Borjans das wichtigste Motiv für eine Selbstanzeige.
Nur wie mache ich eine Selbstanzeige und an wen kann ich mich vertrauensvoll wenden? Eine Infografik zum Thema "Wie erstatte ich eine Selbstanzeige" zeigt den grundsätzlichen Weg der strafbefreienden Selbstanzeige.
Nach Änderung der Vorschrift des § 371 Abgabenordnung (AO) muss u.a. "alles" bei einer Selbstanzeige aufgedeckt werden. So geht der Schuss nach hinten los, wenn zwar das Konto in der Schweiz angegeben wird, ein anderes, für die Steuerhinterziehung relevantes Konto aber nicht deklariert wird!
Somit ist die Gefahr einer unvollständigen Selbstanzeige nicht zu unterschätzen. Dann kommen eventuell noch weitere Stolpersteine hinzu. Eine verspätete oder unkorrekte Abgabe kann ebenso als nicht strafbefreiend gewertet werden. Weitere Informationen zum Thema Selbstanzeige können helfen, das Ziel einer "Rückkehr" zur Steuerehrlichkeit zu unterstützen.
Zudem werden immer mehr Gesetze und Regelwerke für national relevante Themen in der EU festgelegt. Auch hier wird es in Zukunft noch mehr Druck auf alle EU-Mitgliedstaaten geben, deren individuelle Auswirkungen für deutsche Steuerthemen noch nicht ersichtlich sind.
(Quellen: Statista / NRW Finanzministerium / iwKöln)
(Bilder: Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Foto: Monika Nonnenmacher). Eingangsportal des Düsseldorfer Finanzministerium (Jochen Tack / Finanzministerium NRW))
Finanzen Steuer Recht
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