Anfang März hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Der Entwurf verschärft auch die Voraussetzungen für den Einsatz von Warteschleifen. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
01.04.2011 16:35 Uhr
VERBRAUCHERSCHUTZ UND HOTLINES

Telefon-Hotlines: Gesetzentwurf soll Verbraucher vor Warteschleifen schützen

Berlin, 01.04.2011 16:35 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Anfang März hat die Bundes­re­gie­rung den Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes beschlossen. Der Entwurf verschärft auch die Voraus­set­zungen für den Einsatz von Warte­schleifen.

Verbraucher sollen für Anrufe bei allen Sonderrufnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern künftig nur noch eingesetzt werden, wenn - bei zeitabhängiger Abrechnung - der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt oder wenn der gesamte Anruf einem Festpreis unterliegt.

Diese Regelung tritt ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Danach dürfen Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.

Weitere verbraucherfreundliche Änderungen
Künftig sollen Kunden den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Derzeit müssen Verbraucher bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter befürchten, dass der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist. Künftig gilt eine maximale Unterbrechung von einem Kalendertag.

Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.

Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.

Einzelheiten zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes finden sie hier (externer Link).

(Quelle: Bundesregierung)
(Foto: Rainer Sturm;PIXELIO)

 

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