Telefon-Hotlines: Gesetzentwurf soll Verbraucher vor Warteschleifen schützen
Berlin, 01.04.2011 16:35 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Anfang März hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Der Entwurf verschärft auch die Voraussetzungen für den Einsatz von Warteschleifen.
Verbraucher sollen für Anrufe bei allen Sonderrufnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern künftig nur noch eingesetzt werden, wenn - bei zeitabhängiger Abrechnung - der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt oder wenn der gesamte Anruf einem Festpreis unterliegt.
Diese Regelung tritt ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Danach dürfen Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.
Weitere verbraucherfreundliche Änderungen
Künftig sollen Kunden den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Derzeit müssen Verbraucher bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter befürchten, dass der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist. Künftig gilt eine maximale Unterbrechung von einem Kalendertag.
Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.
Einzelheiten zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes finden sie hier (externer Link).
(Quelle: Bundesregierung)
(Foto: Rainer Sturm;PIXELIO)

Verbraucherschutz Politik Telekommunikation
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- BaFin ordnet Moratorium bei der North Channel Bank an
- Finanzen News | Robert Halver Analyse zum Aktienmarkt
- Konzept der EU zum Ausbau der erneuerbaren Energie
- EU schafft Regeln für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme
- Börse News | Hellman & Friedman bietet EUR 460,00 je zooplus AG Aktie

Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.
Portalsystem 2025 © FSMedienberatung