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05.05.2011 10:22 Uhr
INSOLVENZ VON KRANKENKASSEN

Tipps für Versicherte im Umgang mit Schließungen von Krankenkassen wie City BKK

Berlin/Stuttgart, 05.05.2011 10:22 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Schon seit längerem schwirrt über vielen gesetz­li­chen Kran­ken­kassen der Plei­te­geier. Nun hat es die City BKK erwi­scht. Das Bundes­ver­si­che­rungsamt (BVA) hat die Schlie­ßung zum 1. Juli 2011 beschlossen. Tipps für Versi­cherte bei drohender Insol­venz ihrer Kran­ken­kasse.


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Die Stiftung Warentest hatte bereits im Jahr 2010 mit drohenden Schließungen bei Krankenkassen gerechnet. "Die City BKK hat seit Jahren eine überalterte Mitgliederstruktur und daraus resultierend einen großen Anteil von Versicherten mit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben, die erheblich zur finanziellen Schieflage der Kasse beitrugen. Auch ein von der City BKK vorgelegtes Sanierungskonzept habe nicht den erhofften Erfolg gebracht. Hinzu kam: Durch den zum 1. Januar 2011 auf 15 Euro angehobenen Zusatzbeitrag verlor die City BKK zahlreiche Mitglieder, darunter vor allem junge und gesunde Versicherte, wodurch sich die Versichertenstruktur der Kasse weiter verschlechterte. Insgesamt betreut die City BKK derzeit noch etwa 168 000 Versicherte, die nun von der Schließung unmittelbar betroffen sind." (Stiftung Warentest).

Tipps von Stiftung Warentest:
Versicherte der City BKK müssen sich keine Sorgen machen. Kein Arzt darf eine Behandlung verweigern, denn der Kranken­versicherungs­schutz bleibt bestehen. Leistungen werden weiterhin gewährt. Das gilt sowohl für Leistungen, die Versicherte derzeit in Anspruch nehmen (etwa Krankengeld oder eine Reha-Behandlung), als auch für Leistungen, die von der Kasse bereits genehmigt sind (etwa einen Heil- und Kostenplan oder einen Kuraufenthalt).

Weitere Infos erfahren Sie hier (externer Link).

Im übrigen: Im Juni 2010 zeichnete sich eine Schieflage von drei gesetzlichen Krankenkassen ab. Darunter auch die City BKK. In einer Veröffentlichung von Test.de am 16.06.2010 heißt es: "...Die ebenfalls in den Medien in diesem Zusammenhang genannte BKK für Heilberufe erklärte gegenüber test.de, die Kasse sei akut nicht von einer Insolvenz bedroht. Die Kasse habe zwar eine entsprechende Meldung an das BVA gemacht, allerdings noch bevor die letzten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erfolgt sind. Da die Zuweisungen dann höher als erwartet ausfielen, sei eine Insolvenzgefahr derzeit nicht gegeben. Gleiches erklärte auch Helmut Wasserfuhr, Vorstand der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK) gegenüber test.de. Die GBK habe beim BVA eine mögliche drohende Überschuldung zum Jahresende angezeigt. Von einer Insolvenz oder Schließung könne aber - anders als in vielen Medienberichten zu lesen - keine Rede sein, so Wasserfuhr. Die Kasse sei bis zum Jahresende zahlungsfähig."

Achtung!
Nur aufgrund der Anzeige beim Bundesversicherungsamt oder Gerüchten um eine drohende Insolvenz haben Versicherte kein Sonderkündigungsrecht. Wer bereits dann wechseln möchte, muss sich an die üblichen Regeln halten. Es gilt: Wer mindestens 18 Monate Mitglied in einer Kasse ist, kann ohne weiteres wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

(Quelle: Stiftung Warentest)
(Foto: geralt;PIXELIO)

 

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