Versicherungen | Faktenpapier zur neuen Unisex-Regelung der EU
Brüssel/Berlin, 20.12.2012 18:18 Uhr (Finanzredaktion)
Ab morgen, 21. Dezember 2012, treten die neuen Versicherungsregeln zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Kraft. Das hat Auswirkungen auf die Preisgestaltung von Versicherungsprodukten.
Bei der geschlechtsneutralen Preisgestaltung zahlen Männer und Frauen mit den gleichen Merkmalen (je nach Produkt z. B. Alter, Gesundheitszustand) den gleichen Preis für dasselbe Produkt. Die Preisgestaltung muss sich nach anderen Risikofaktoren als dem Geschlecht richten, beispielsweise nach dem Fahrverhalten im Falle einer Kfz-Versicherung. Dies bedeutet, dass nicht länger allein aufgrund des Geschlechts mehr oder weniger gezahlt werden muss.
Wie kam es dazu? In der Sache „Test-Achats“, die das belgische Verfassungsgericht an den Gerichtshof zur Vorabentscheidung verwiesen hatte, ging es um die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts bei der Festsetzung von Versicherungsbeiträgen. Am 1. März 2011 erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union eine Ausnahmeregelung von den EU-Gleichstellungsvorschriften, wonach geschlechtsspezifische Versicherungsprämien und -leistungen in den Mitgliedstaaten weiterhin erlaubt sind, mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 für ungültig.
Die Änderung gilt für Verträge, die ab dem 21. Dezember geschlossen werden.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Die Änderung gilt für alle neuen Verträge für Versicherungsprodukte, einschließlich Kfz-Versicherungen, Lebensversicherungen und Renten.
Wie wirkt sich dies preislich auf die Kunden aus?
Die Änderung wirkt sich auf individuelle Prämien für bestimmte Versicherungsprodukte aus. In der Vergangenheit haben Männer und Frauen aufgrund ihres Geschlechts unterschiedliche Beiträge für verschiedene Arten von Versicherungen gezahlt. Kunden, die zuvor weniger gezahlt haben (wie junge Frauen für Kfz-Versicherungen), müssen mit einem Anstieg ihrer Versicherungsprämien rechnen. Umgekehrt jedoch dürften Kunden, die mehr gezahlt haben (wie Männer für Lebensversicherungen), künftig weniger zahlen.
Insgesamt sollten sich die Änderungen mit der Zeit die Waage halten, doch sind die tatsächlichen Auswirkungen der Änderungen schwer vorherzusagen. Dies liegt daran, dass Versicherer bei der Kalkulation ihrer Preise verschiedene andere Faktoren berücksichtigen, beispielsweise den Anteil von Männern und Frauen in ihren Portfolios, die Übergangskosten und die Risikomarge zur Anpassung an ein neues System sowie den Grad an Wettbewerb in einem bestimmten Markt. Zum Beispiel gibt es in einigen Märkten und Sektoren (beispielsweise bei Kfz-Versicherungen im Vereinigten Königreich) Anzeichen dafür, dass die Preise insgesamt im Vorfeld der Änderungen gefallen sind, was teilweise auf den verschärften Wettbewerb zurückzuführen ist.
Bsp 1:
Jan und Maria sind beide 18 Jahre alt ist und fahren den gleichen Wagentyp. Jan zahlt gegenwärtig 1 200 EUR pro Jahr für die Kfz-Versicherung, Maria dagegen nur 900 EUR. Nach den neuen Vorschriften werden Jan und Maria dieselbe Prämie zahlen, d.h. Marias Beitrag steigt, Jans Beitrag hingegen sinkt.
Bsp 2:
Sandra zahlt gegenwärtig 500 EUR pro Jahr für ihre Kfz-Versicherung. Sie fährt seit 20 Jahren sicher und unfallfrei. Würde sie im Jahr 2013 einen neuen Vertrag unterschreiben, wäre es sehr wahrscheinlich, dass ihre Prämie von den neuen Vorschriften unberührt bliebe.
Auch aus diesem Grund kann es passieren, dass Männer und Frauen letztendlich aufgrund unterschiedlicher individueller Merkmale, die nicht auf das Geschlecht bezogen sind, nicht immer den gleichen Preis für dasselbe Versicherungsprodukt zahlen.
Verbraucher können Schritte ergreifen, um die Auswirkungen möglicher Preiserhöhungen zu begrenzen. Einige Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit, für Versicherungspolicen, die erst später wirksam werden, Verträge zu den vor dem 21. Dezember 2012 geltenden Konditionen zu schließen. Andere bieten Kfz-Versicherungspolicen an, in deren Rahmen das Fahrverhalten über eine sog. „Blackbox“ kontrolliert und sicheres Fahrverhalten mit Rabatten für Prämien belohnt wird.
Weitere Infos auf den Seiten der Europäischen Union (externer Link).
(Quelle: EU-Kommission/Eigen)
(Foto: Claudia35/pixelio.de)

Versicherungen Gesetze
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