Der Bundesgerichsthof hat die Bearbeitungsentgelte für Privatkredite in einem Urteil vom 13. Mai 2014 als unwirksam erklärt. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
13.05.2014 19:00 Uhr
BUNDESGERICHTSHOF KIPPT DARLEHNSGEBÜHREN

Bundesgerichtshof sagt NEIN zum Bearbeitungsentgelt von einmalig 1 Prozent

Karlsruhe, 13.05.2014 19:00 Uhr (Finanzredaktion)

Von Verbrau­cher­schüt­zern und auch von Banken seit langem erwartet. Das Urteil des Bunder­ge­richts­hofs (BGH) zum Bear­bei­tungsent­gelt für Privat­kre­dite. Die Gebühren sind nun Geschichte.

Die Richter aus Karlsruhe bestätigten nun die Urteile zu den Verfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 des Landgerichts Bonn gegen die Postbank AG und des Landgerichts Dortmund gegen die Essener National-Bank.

Der BGH hat nun die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages aus AGB-rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Die Kosten für die Kreditbearbeitung und Kreditauszahlung sind von den Banken durch den Darlehnszins zu decken.

Die Mitteilung des Bundesgerichtshofs im Original.

Das können Kunden jetzt verlangen

Wer Kredit­bearbeitungs­gebühren gezahlt hat, kann Erstattung verlangen. Zumindest bei ab Januar 2011 ausgezahlten Krediten ist die Forderung sicher nicht verjährt. Auch bei älteren Krediten sind nach Meinung mancher Gerichte Erstattungs­forderungen noch durch­setz­bar... weiterlesen auf test.de.

(Quelle: Bundesgerichtshof)

 

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