Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
08.09.2012 15:24 Uhr
PARTNERGESELLSCHAFT FÜR FREIE BERUFE

Bundesregierung will Alternative zur englischen LLP schaffen

Berlin/Düsseldorf, 08.09.2012 15:24 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Ange­hö­rigen der freien Berufe (Rechts­an­wälte oder Ärzte) soll eine Alter­na­tive zur Rechts­form der Limited Liabi­lity Part­ner­ship (LLP) geboten werden.

Die Bundesregierung will eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) „selbst eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen“, schreibt die Regierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer."

Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.

Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angehörigen Freier Berufe „zum Teil als nicht befriedigend empfunden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfes.

(Quelle: Bundestag)
(Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

 

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