Auch wenn im Mai wieder viele hoffnungsvoll den Bund fürs Leben geschlossen haben: Tatsache bleibt, dass immer noch mehr als jede dritte Ehe in Deutschland vor dem Scheidungsrichter landet. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
28.05.2013 10:23 Uhr
EHE UND SCHEIDUNG

Erbrecht: Die finanziellen und rechtlichen Folgen einer Scheidung

Düsseldorf, 28.05.2013 10:23 Uhr (Finanzredaktion)

Mehr als jede dritte Ehe in Deutsch­land wird geschieden. Tendenz stei­gend. Wie verhält es sich mit dem Zuge­win­n­aus­gleich und Erbrecht des Ex-Part­ners?

ARAG Experten informieren über zwei Aspekte, die in diesem Zusammenhang wichtig werden können.

Scheidung und Erbrecht des Ex-Partners

Ehegatten beerben ihren Partner nach dessen Tod als gesetzliche Erben, wenn keine letztwillige Verfügung existiert. War die Ehe beim Tod des Erblassers geschieden, ist dieses gesetzliche Erbrecht ebenso ausgeschlossen wie das Pflichtteilsrecht des überlebenden Ehegatten. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht erst mit dem Tag ein, an dem die Scheidung rechtskräftig wird: Das Ehegattenerbrecht erlischt nach dem Gesetz schon dann, wenn der Erblasser den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht oder dem Scheidungsantrag des Ehegatten zugestimmt hat und die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe – wie z.B. der Ablauf der Trennungszeit - vorgelegen haben. Andersherum heißt das aber auch: War es der überlebende Ehegatte, der die Scheidung beantragt hat und hat der verstorbene Partner im Zeitpunkt seines Todes dem noch nicht zugestimmt, bleibt der Überlebende erbberechtigt. Ähnlich sieht es übrigens aus, wenn der überlebende Partner in einem Testament oder Erbvertrag bedacht wurde: Im Falle einer Scheidung wird laut Gesetz vermutet, dass die letztwillige Verfügung unwirksam ist. Auch hier kommt es maßgeblich auf den Tag an, an dem der Scheidungsantrag gestellt bzw. ihm zugestimmt wurde, sofern die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen. Im Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge hat der überlebende Ehegatte jedoch das Recht nachzuweisen, dass der Erblasser es auch für den Fall der Scheidung bei der angeordneten Erbeinsetzung belassen wollte.

 

Seite 1 von 2weiter

  • Gesellschaft
  • Recht
 
Artikel »   Drucken Versenden

 


Kommentar schreiben »



Kommentar:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an
      meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)

Bitte übertragen Sie die dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld:

* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.

 

Weitere Artikel zum Thema:

nach oben
Schnelleinstieg in die Kategorien ...
Mediastream Research

Konjunkturumfrageergebnisse Q1/2019 bei 27.000 Unternehmen.
Telekommunikation-News
Aktuelle Artikel aus der Rubrik Markt & Meinungen
Prognosen und Trends
Auswahl Branchen-Analysen
Europa News
Besondere Aufmerksamkeit aus unserem Leserkreis...
Redaktionelle Artikel, die Interessenten am meisten lesen...

Los geht´s...
Cookies Nutzungshinweis
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Weitere Informationen ...
 
Finanzen Markt & Meinungen - Das Praxismagazin für Finanzthemen
Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

Portalsystem 2025 © FSMedienberatung
Contentservice: Javascript Newsticker für Ihre Internetseite RSS Feed XML 0.9
0,372 Sek.