Erbrecht: Die finanziellen und rechtlichen Folgen einer Scheidung
Düsseldorf, 28.05.2013 10:23 Uhr (Finanzredaktion)
Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Tendenz steigend. Wie verhält es sich mit dem Zugewinnausgleich und Erbrecht des Ex-Partners?
ARAG Experten informieren über zwei Aspekte, die in diesem Zusammenhang wichtig werden können.
Scheidung und Erbrecht des Ex-Partners
Ehegatten beerben ihren Partner nach dessen Tod als gesetzliche Erben, wenn keine letztwillige Verfügung existiert. War die Ehe beim Tod des Erblassers geschieden, ist dieses gesetzliche Erbrecht ebenso ausgeschlossen wie das Pflichtteilsrecht des überlebenden Ehegatten. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht erst mit dem Tag ein, an dem die Scheidung rechtskräftig wird: Das Ehegattenerbrecht erlischt nach dem Gesetz schon dann, wenn der Erblasser den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht oder dem Scheidungsantrag des Ehegatten zugestimmt hat und die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe – wie z.B. der Ablauf der Trennungszeit - vorgelegen haben. Andersherum heißt das aber auch: War es der überlebende Ehegatte, der die Scheidung beantragt hat und hat der verstorbene Partner im Zeitpunkt seines Todes dem noch nicht zugestimmt, bleibt der Überlebende erbberechtigt. Ähnlich sieht es übrigens aus, wenn der überlebende Partner in einem Testament oder Erbvertrag bedacht wurde: Im Falle einer Scheidung wird laut Gesetz vermutet, dass die letztwillige Verfügung unwirksam ist. Auch hier kommt es maßgeblich auf den Tag an, an dem der Scheidungsantrag gestellt bzw. ihm zugestimmt wurde, sofern die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen. Im Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge hat der überlebende Ehegatte jedoch das Recht nachzuweisen, dass der Erblasser es auch für den Fall der Scheidung bei der angeordneten Erbeinsetzung belassen wollte.
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