Gläubigerversammlung der ct creative talent GmbH bestätigt Thomas Kühn als Insolvenzverwalter. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
04.02.2015 17:17 Uhr
INSOLVENVERFAHREN CT CREATIVE TALENT

Kurznachricht Insolvenzen: ct creative talent Geschäft bleibt geschlossen

Berlin, 04.02.2015 17:17 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Nix Backstreet Boys und Kylie Minogue. Das Amts­ge­richt Berlin-Char­lot­ten­burg lässt den Geschäfts­be­trieb des insol­venten Berliner Konzert­ver­an­stal­ters ct crea­tive talent ruhen. Insol­venz­ver­walter Thomas Kühn von Brink­mann& Partner ist bestä­tigt.

Am 3. Februar trat vor dem Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung der ct creative talent GmbH zusammen. Einstimmig bestätigten die anwesenden Stimmberechtigten den Berliner Rechtsanwalt Thomas Kühn als Insolvenzverwalter des zahlungsunfähigen Konzertveranstaltungsunternehmens und verzichteten auf die Einrichtung eines Gläubigerausschusses.

Das Gericht beantragte außerdem, dass der Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmens geschlossen bleibt. Alle anwesenden Gläubiger stimmten für den Antrag.

Von rund 6.000 Gläubigern haben laut Insolvenverwalter Thomas Kühn bislang 3.053 Gläubiger Forderungen angemeldet. Insgesamt lasteten etwa 6 Millionen Euro an Verbindlichkeiten auf dem Unternehmen. Im schlechtesten Fall würde das für die Gläubiger des Unternehmens bedeuten, nur knapp zwei Prozent ihrer Forderungen zurückzuerhalten.

"Diese Insolvenzquote von 2 Prozent kann deutlich erhöht werden, wenn Rückzahlungsansprüche wegen der Konzertausfälle (Backstreet Boys und Kylie Minogue) und Zahlungen der ct creative talent zurückgeholt werden könnten. Das ist in diesem Verfahren sehr wahrscheinlich“, erläutert Kühn. Es gebe zahlreiche Hinweise auf sogenannte Anfechtungsansprüche zugunsten der Insolvenzmasse. Angesichts der Komplexität des Verfahrens könne dies allerdings einen Zeitraum bis ins Jahr 2018 in Anspruch nehmen.

Hintergrundinformationen:
Am 11. September 2014 hatte der Konzertveranstalter ct creative talent beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Konzertabsagen, unter anderem von Backstreet Boys und Kylie Minogue sowie niedrige Kartenvorverkaufszahlen hatten bei dem mittelständischen Veranstaltungsunternehmen wirtschaftliche Verluste verursacht und damit die drohende Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt.

Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 36c IN 4093/14 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg geführt. Sämtliche Pressemitteilungen seit Insolvenzantrag: http://www.creative-talent.net/

(Quelle: Alexander Schmidt / rw konzept GmbH)

 

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