Lexware pay als neue Alternative im Mobile Payment-Bereich
Köln, 25.08.2014 18:13 Uhr (Gastautor)
Im Rahmen des E-Commerce wurden mit der rapiden Verbreitung des Internet immer mehr Services zum Zahlen für Kunden entwickelt.
Von der Ebay-Tochter Paypal über gängige Methoden wie Vorkasse oder Überweisung bis hin zu modernen, codegestützten Zahlungsarten oder eigenen Internetwährungen wie Bitcoin wird dem Kunden ein breites Spektrum an Payment-Methoden geboten. Diese wurden im Laufe der geschilderten Entwicklung teilweise für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-Pcs optimiert. Eine Alternative im Mobile Payment-Bereich bietet der gleichnamige Freiburger Softwareentwickler mit seiner Anwendung Lexware pay.
Zielsetzung
Laut Hersteller zielt die Zahlungsart darauf ab, nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen das Kassieren zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Dies klingt zunächst nicht wie eine neue Philosophie im Payment-Bereich. Neben den genannten Zielen ist es jedoch den Breisgauern, für die kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige überdurchschnittlich wichtige Zielgruppen darstellen, wichtig, die Prozesse nicht nur auf die Kunden, sondern auch die Verkäufer zuzuschneiden.
Zahlungsvorgang und Kosten für die Verkäufer
Letztere geben Artikel oder Dienstleistung sowie den Preis dafür per Lexware pay-App ein. Hierauf wird das EC-Kartenlesegerät aufgesteckt. Ist die EC-Karte dann durchgezogen, muss der Kunde lediglich noch auf dem Display signieren. Dabei verlangen die Freiburger Buchhaltungsspezialisten keine monatliche Grundgebühr. Es muss auch kein bestimmter Mindestumsatz erreicht werden. Nur bei der tatsächlichen Nutzung fallen 0,75 Prozent des Umsatzes sowie 15 Cent nebst Mehrwertsteuer an. Zudem ist nur noch das Lexware pay Kartenlesegerät notwendig, das in der Einführungsaktion kostenlos, danach für 19,95 Euro erhältlich ist.
Seite 1 von 2 | weiter |

Finanzen Geldgeschäfte
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- David Gramzow: Diese Steuerarten müssen Immobilienbesitzer kennen
- The Economist | Die zehn wichtigsten Themen in 2021
- Thema Insolvenz | Was bei einer Firmeninsolvenz zu beachten ist
- Zukunftsmarkt Solar-Satelliten | Startup SALD Innovation in Energie
- Praxistipps Ehe und Steuern | Ehegatten-Splitting und Steuerrechner

Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.
Portalsystem 2021 © FSMedienberatung