Viele Privaten Krankenversicherungen, wie ARAG, LKH, Hallesche oder AXA erhöhen in 2014 ihre Beiträge. Wie man auf die Beitragsanpassungen reagieren kann, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten mbH. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
11.12.2013 11:06 Uhr
TARIFWECHSEL PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Private Krankenversicherung: Wie Kunden auf Beitragsanpassungen reagieren können

Düsseldorf, 11.12.2013 11:06 Uhr (Gastautor)

Es ist wieder so weit. Zum Jahr 2014 haben zahl­reiche private Kran­ken­ver­si­cherer erneut Beitrags­er­hö­hungen ange­kün­digt. Dies haben ARAG, LKH, Halle­sche, AXA, Hanse­Merkur, UniVersa und Deut­scher Ring bereits öffent­lich mitge­teilt. Dabei haben einige dieser Gesell­schaften erst im letzten Jahr ihre Beiträge dras­tisch erhöht.

Die Debeka, Barmenia und Allianz dagegen haben für ihre Bestandskunden zunächst eine Beitragsgarantie ausgesprochen. Aber auch die scheinbar garantierte Stabilität sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Wer ist von den Beitragsanpassungen betroffen?

Betroffen von den Beitragssteigerungen in der PKV sind insbesondere langjährige Bestandskunden, die noch in den alten Bisex-Tarifen versichert sind. Männer mussten in den alten Bisex-Tarifen in der Regel deutlich niedrigere Beiträge zahlen. Grund hierfür waren die geringere Lebenserwartung und weniger Inanspruchnahme von Leistungen. Nun müssen vor allem sie mit einer Erhöhung ihrer Beiträge rechnen. Bei der AXA beispielsweise sollen in 18 von 33 Tarifen zur Vollversicherung für Männer die Beiträge steigen, bei den Frauen gilt dies nur in 11 Tarifen.

Kunden sollten über einen Tarifwechsel nachdenken!

Anders als die GKV kann die private Krankenversicherung bei steigenden Gesundheitskosten keine Leistungskürzungen vornehmen. Deshalb müssen Monatsbeiträge nach oben hin angepasst werden. Eine Möglichkeit für die rund neun Millionen PKV-Kunden, höhere Beiträge auch ohne Leistungseinbußen abzumildern, ist der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.

Pixelio Bild mit Stetoskop

Nach § 204 VVG hat jeder Versicherte das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb seiner Gesellschaft, auch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Vorteil eines internen Tarifwechsels liegt im Erhalt der angesparten Altersrückstellungen sowie der erworbenen Rechte. Ist kein interner Tarifwechsel möglich, bleibt als möglicher Ausweg auch der Wechsel der Versicherungsgesellschaft. Dieser Schritt sollte jedoch gut durchdacht sein, da er mit Nachteilen und Risiken behaftet sein kann.

 

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