Wer einen Online-Shop im Internet betreibt sollte sich hinsichtlich der Impressumspflicht Rat holen. Denn es droht schnell eine Abmahnung. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
26.11.2013 12:36 Uhr
THEMA INTERNET UND ABMAHNUNGEN

Recht und Medien: Der richtige Umgang mit kostenpflichtigen Abmahnungen

Düsseldorf, 26.11.2013 12:36 Uhr (Frank Schulz)

Sie flat­tern immer häufiger in den Brief­kasten von Unter­neh­men - Abmah­nungen. Häufig sind es Online-Händler, denen neben der Auffor­de­rung zur Unter­las­sung teils deftige Gebühren und errech­nete Scha­dens­s­ummen aufer­legt werden. Was tun?

Informationen zum Autor:
Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.

Vor allem erst einmal Ruhe bewahren, auch wenn einem die aufgeführten Summen die Luft abschneiden.

Unternehmen sollen hinsichtlich der Bürokratie entlastet werden. Dazu gibt es sogar im Europäischen Parlament ausgewiesene Abgeordnete, die sich darum kümmern sollen. Doch wer beispielsweise ein Unternehmen gründen möchte, sieht sich einer Flut von Vorschriften ausgesetzt. Alleine schon der Text einer Gewerbeanmeldung kann enorme Konsequenzen haben (Stichwort Genehmigungen). Der Regulierungswahnsinn ist jedoch ungebrochen.

Wer heute einen Online-Shop betreibt und/oder über soziale Medien wie Facebook Handel betreiben will, dessen Impressum der Internetseite sieht heutzutage aus, wie der Auszug eines komplexen Gesetzbuches. Da schleichen sich schnell Fehler ein und führen zu Abmahnungen.

Die fünf häufigsten Abmahngründe im Online-Handel sind:

  • Fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht (28,5 Prozent)
  • Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent)
  • Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent)
  • Fehlerhafte Preisangaben (9,0 Prozent)
  • Fehlerhafte AGB (7,1 Prozent)
Im Durchschnitt liegt der finanzielle Schaden pro Händler bei 5.300 Euro. (Quelle: Trusted Shops. Studie "Abmahnungen im Online-Handel“ aus 2011).

 

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