Recht und Medien: Der richtige Umgang mit kostenpflichtigen Abmahnungen
Düsseldorf, 26.11.2013 12:36 Uhr (Frank Schulz)
Sie flattern immer häufiger in den Briefkasten von Unternehmen - Abmahnungen. Häufig sind es Online-Händler, denen neben der Aufforderung zur Unterlassung teils deftige Gebühren und errechnete Schadenssummen auferlegt werden. Was tun?
Herausgeber seit 2007 und Gründer von FMM-Magazin. Projekte in der Finanz-/Medienindustrie seit 2003 u.a. bei Gruner + Jahr (Financial Times Deutschland) und der OnVista Group. Editor von über 8.000 Fachartikeln zum Thema Finanzwissen, Nachhaltigkeit, Innovation und Wirtschaft.
Vor allem erst einmal Ruhe bewahren, auch wenn einem die aufgeführten Summen die Luft abschneiden.
Unternehmen sollen hinsichtlich der Bürokratie entlastet werden. Dazu gibt es sogar im Europäischen Parlament ausgewiesene Abgeordnete, die sich darum kümmern sollen. Doch wer beispielsweise ein Unternehmen gründen möchte, sieht sich einer Flut von Vorschriften ausgesetzt. Alleine schon der Text einer Gewerbeanmeldung kann enorme Konsequenzen haben (Stichwort Genehmigungen). Der Regulierungswahnsinn ist jedoch ungebrochen.
Wer heute einen Online-Shop betreibt und/oder über soziale Medien wie Facebook Handel betreiben will, dessen Impressum der Internetseite sieht heutzutage aus, wie der Auszug eines komplexen Gesetzbuches. Da schleichen sich schnell Fehler ein und führen zu Abmahnungen.
Die fünf häufigsten Abmahngründe im Online-Handel sind:
- Fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht (28,5 Prozent)
- Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent)
- Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent)
- Fehlerhafte Preisangaben (9,0 Prozent)
- Fehlerhafte AGB (7,1 Prozent)
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Recht Internet Handel
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